Beim Autoverkauf immer angeben, ob es sich um einen Unfallwagen handelt
Auch als Privatperson sollte man beim Verkauf seines Autos niemals verschweigen, wenn das Auto bereits einen Unfall hatte. Das gilt auch dann, wenn das Auto bei einem Händler für den Kauf eines Neuwagens in Zahlung gegeben wird.
Wer hier "Unfallfreiheit" zusichert, kann später in Regress genommen, wenn sich diese Aussage als unwahr herausstellt und der Händler vom nächsten Erwerber in Anspruch genommen wird. Wer einen solchen Umstand verschweigt, muss dem Händler den dadurch entstandenen Schaden ersetzen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Kunde-muss-Auto-zuruecknehmen-article9829561.html Abgerufen am 24. Dezember 2012