Beim Kauf einer Eigentumswohnung unbedingt die Teilungserklärung beachten

Die Teilungserklärung als wichtiger Bestandteil des Kaufvertrages einer Eigentumswohnung

Von Ingo Krüger
7. Mai 2015

Aufgrund niedriger Zinsen kaufen derzeit viele Menschen eine Immobilie. Wer sich eine Eigentumswohnung zulegt, sollte nicht nur Lage, Ausstattung und Preis bewerten, sondern sich auch intensiv mit der Teilungserklärung befassen. Dieses Dokument regelt, über welchen Teil einer Immobilie und eines Grundstücks alle Eigentümer verfügen dürfen (Gemeinschaftseigentum) und welcher Teil einzelnen Eigentümern vorbehalten ist (Sondereigentum).

Geltende Regelungen und Inhalte der Hausordnung

Ein Notar beglaubigt die Teilungserklärung, die mit der Gründung einer Eigentümergemeinschaft ins Grundbuch eingetragen wird. Eine Änderung des Vertrages kann nur durch einen einstimmigen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgen. Wem die Regelungen nicht gefallen, sollte daher lieber Abstand vom Kauf einer Wohnung nehmen. Änderungen lassen sich meist nur schwer durchsetzen.

Neben Ausführungen zur Benutzung des Gemeinschaftseigentums beinhaltet eine Teilungserklärung auch in der Regel die Hausordnung, Gemeinschaftsordnung genannt.

  • Diese kann Ruhezeiten vorschreiben
  • und nennt Vorgaben zu Zahlungsverpflichtungen,
  • zur Hausverwaltung und
  • zur Eigentümerversammlung, etwa zum Stimmrecht,
  • oder zu Stellplätzen für Autos.

Rechte und Pflichten der Eigentümer

Wohnungseigentümer müssen sich strikt an die Teilungserklärung halten. Nur wenn die Erklärung gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt, kann eine Regelung als nichtig angesehen werden.

Käufer sollten darauf achten, dass Bauträger und Investoren das am Miteigentumsanteil orientierte Wertprinzip bevorzugen. Das räumt ihnen bis zum Abverkauf aller Wohnungen die meisten Stimmrechte ein.