Beim Mietvertrag einer Wohnung auch ein Übergabeprotokoll anfertigen
Viele Mieter, die eine Wohnung oder Haus mieten wollen, sollten beim Mietvertrag auch an ein Übergabeprotokoll denken. Hierbei sollte man sich auch bei der Besichtigung und Übergabe zusammen mit dem Vermieter auch die nötige Zeit nehmen, denn sonst könnte es beim späteren Auszug eventuell zu Streitereien kommen.
In dem Übergabeprotokoll sollten eventuelle Mängel und auch der Zeitpunkt der Beseitigung festgehalten werden. Wer von einem Vormieter bestimmte Gegenstände übernimmt, die nicht zur Wohnung direkt gehören, der sollte darüber ein extra Protokoll anfertigen. Weiterhin hat der Mieter das Recht auf wenigstens drei Wohnungsschlüssel, auch dies sollte im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Im Prinzip ist zwar ein Übergabeprotokoll nicht Pflicht, aber sowohl die Eigentümervereinigung Haus und Grund als auch der Mieterbund raten zu diesem.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/immobilienkredite/Worauf-Mieter-achten-sollten-article830540.html Abgerufen am 27. April 2010