Mietminderung nur aus gutem Grund

Die Umstände des Einzelfalls entscheiden über den Anspruch auf Minderung der Miete

Von Marion Selzer
8. März 2012

Damit ein Mieter die Miete mindern darf, sollte ein guter Grund vorliegen. Nur weil der Fernseher oder die Musik der Nachbarn zu laut ist, sollte man nicht sofort dazu übergehen und einen Teil der Miete einbehalten. Hier hilft es in der Regel seinen Nachbarn zu informieren und um Abstellen des Lärmes zu bitten.

Umstände des Einzelfalls

Nur, wenn der Lärm nicht ohne Weiteres abgestellt werden kann, der Vermieter bereits verständigt wurde, dennoch nichts unternommen wird und die Belästigung über das normale Maß hinausgeht, haben Mieter einen Anspruch auf Minderung der Miete. Auch die Umstände des Einzelfalls entscheiden darüber, was zu dulden ist.

So kann man in einem Neubau mehr Schalldämmung erwarten als in einem Haus mit alter Bausubstanz. Leben Kinder in der Nachbarschaft muss deren Toben und Spielen zu den üblichen Zeiten geduldet werden.

Schriftliche Vorwarnung

Bei Baustellenlärm gilt es zu beachten, ob die Bauarbeiten bereits beim Einzug begonnen hatten oder zumindest zu erwarten waren und nötig sind. Experten empfehlen Mietern vor der Mietminderung ihren Vermieter schriftlich über ihr Vorhaben zu informieren.