Beitragsrückerstattung oder Steuern sparen - Privatversicherte sollten nachrechnen

Versicherte sollten jedes Jahr genau prüfen, welche Variante für sie die günstigere ist

Von Dörte Rösler
14. November 2014

Private Krankenkassen zahlen ihren Versicherten einen Teil der Beiträge zurück, wenn diese für das laufende Jahr keine Kosten geltend machen. Oft fällt die Prämie dabei höher aus als die tatsächlich gezahlten Rechnungen für Ärzte und Arzneien. Dennoch kann am Ende mehr Geld auf dem Konto sein, wenn man auf die Beitragsrückerstattung verzichtet - aus steuerlichen Gründen.

Steuerlast

Seit 2010 können privat Versicherte ihre Kassenbeiträge beim Finanzamt geltend machen. In Höhe des Basistarifs werden sie direkt von der Steuer abgezogen. Wer sich Beiträge von der Kasse erstatten lässt, kann die Summen jedoch nicht mehr in der Steuererklärung aufführen.

Ergebnis: Die Steuerlast steigt.

Individuell prüfen

Versicherte sollten deshalb jedes Jahr genau prüfen, welche Variante für sie günstiger ist. Fällt die Entscheidung für eine Anrechnung beim Finanzamt, müssen mit der Steuererklärung entsprechende Nachweise eingereicht werden, etwa der Versicherungsvertrag oder die jährliche Beitragsrechnung.