Frist zur Steuererklärung endet - diese Neuerungen sind zu beachten

Von Dörte Rösler
21. Mai 2014

Jedes Jahr das gleiche Spiel, Ende Mai muss die Steuererklärung zum Finanzamt. Wer die Formulare allzu routiniert ausfüllt, lässt sich jedoch viel Geld entgehen. Denn wie in anderen Jahren gab es auch 2013 einige Neuerungen, die jetzt beachtet werden sollten.

Höhere Freibeträge

Der Grundfreibetrag ist von 8.004 auf 8.130 Euro pro Person gestiegen. Singles bekommen dadurch bis zu 25,32 Euro mehr erstattet, bei Ehepaaren sind es im Idealfall 50,64 Euro. Daneben hat der Gesetzgeber spezielle Freibeträge erhöht. Wer als Sanitäter oder Trainer im Sportverein arbeitet, kann statt 2.100 Euro jetzt 2.400 Euro steuer- und abschlagsfrei kassieren. Ehrenamtliche Helfer dürfen 720 Euro einstreichen.

Höhere Befreiung für Altersvorsorge

Bis zur kompletten Steuerbefreiung für Beiträge zur Rentenversicherung, Versorgungskassen oder Rürup-Rente müssen wir warten. Erst 2025 können Steuerpflichtige ihre Aufwendungen komplett absetzen. Aber immerhin können Ledige für das vergangene Jahr bis zu 15.200 Euro geltend machen. Für Verheiratete gilt die doppelte Summe.

Splitting für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften

Bei dieser Steuererklärung können erstmals auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften das Steuersplitting für sich in Anspruch nehmen. Und zwar rückwirkend bis 2001.

Verschlechterung bei Scheidungskosten

Einen steuerlichen Nachteil gibt es für frisch Geschiedene. Die Finanzverwaltungen erkennen nur noch in wirtschaftlichen Notlagen die Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung an.