Berlin: Erektionscremes in Sex-Shops verboten
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den weiteren Verkauf von Penis-Steifungscremes in Sex-Shops untersagt und somit die Klage einer Sexshop-Betreiberin abgewiesen. Schon 2005 hatten Beamte die Erektionscremes im Sexshop der Klägerin sichergestellt.
Laut Gerichtsurteil handelt es sich bei den Artikeln nicht um Kosmetikprodukte, sondern um medizinische Produkte, deren vorrangiges Ziel die Verbesserung der Durchblutung ist. Nach EU-Recht sind die in der Creme verwendeten Substanzen als Arzneimittel einzustufen. Mögliche Nebenwirkungen dieser Stoffe sind noch nicht ausreichend erforscht.