Beruflicher Erfolg ein Hindernis für Frauen bei der Familiengründung

Die wenigsten Frauen in Führungspositionen haben ein richtiges Familienleben

Von Ingo Krüger
11. März 2011

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nicht nur für Frauen problematisch. Doch nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) müssen Frauen, die den Aufstieg in die Führungsetage eines Unternehmens geschafft haben, eher auf ein Familienleben verzichten als Männer.

Mehr leitende Männer mit Kindern als Frauen

Das DIW befragte etwa 2.600 Personen in etwa 1.500 Haushalten. So gab es 2009 in den deutschen Chefetagen so gut wie keine Frau, die ein Kind unter drei Jahren hatte. Dagegen hatten 29 Prozent der männlichen Vorgesetzten Kinder in diesem Alter.

Insgesamt fanden sich in den Geschäftsführungen und Vorständen 38 Prozent Väter, die im Durchschnitt zwei Kinder hatten. Auch hier schnitten die Frauen schlechter ab. So lag die Quote bei weiblichen Führungskräften lediglich bei 28 Prozent. Zudem hatten sie in der Regel bloß ein Kind.

Probleme bezüglich Arbeitszeit und Emanzipation

Ein großes Hindernis für die Vereinbarkeit von beruflichem Aufstieg einerseits und einer Familie andererseits, sieht DIW-Forschungsdirektorin Elke Holst in den langen und ungünstigen Arbeitszeiten. Nach Angaben des DIW beträgt die durchschnittliche Zeit, die Frauen an ihrem Arbeitsplatz verbringen, 46 Stunden in der Woche. Für Männer dauert die Arbeitswoche sogar 48 Stunden.

Zudem würde Frauen der Aufstieg in Führungspositionen trotz ausreichender Qualifikation immer noch verwehrt. Laut DIW betrug im vergangenen Jahr der Anteil von weiblichen Top-Managern in den Vorständen der 200 größten Unternehmen Deutschlands nur 3,2 Prozent. Auch in den Aufsichtsräten waren Frauen unterrepräsentiert. Nur annähernd jeder zehnte Posten war von einer Frau besetzt (10,6 Prozent).

Das DIW wandte sich im Rahmen seiner Studie an Führungskräfte, die in ihrem Unternehmen als Direktorin/Direktor, Geschäftsführerin/Geschäftsführer, als Vorstand größerer Betriebe und Verbände, Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter, wissenschaftliche Angestellte oder als Ingenieurin/Ingenieure tätig waren.