Berufliches Zwischenzeugnis: Unangebrachte Glückwünsche

Von Ingo Krüger
11. Juni 2012

In einem beruflichen Zwischenzeugnis ist nicht jede Formulierung statthaft, auch wenn sie noch so positiv klingt. So monierte eine Arbeitnehmerin die Worte "Glück für die Zukunft". Außerdem kritisierte sie, dass der Text in der Vergangenheitsform geschrieben sei und dass ihr Arbeitgeber ihr einen erfolgreichen "weiteren Berufsweg" wünsche. Das Arbeitsgericht Köln gab der Frau nun Recht (Az: 15 Ca 8058/10).

Die Formulierungen würden sich widersprechen, so die Richter. Ein uninformierter Leser könne so zu der Meinung gelangen, dass die Arbeitnehmerin Glück dringend gebrauchen oder sie nur in der Zukunft erfolgreich sein könne, es im aktuellen Arbeitsverhältnis aber nicht vorgekommen sei. Daher müsse der Text für ein Zwischenzeugnis so formuliert sein, als würde der Arbeitgeber seine Angestellte gerne weiterhin beschäftigen. Außerdem sei die Gegenwartsform im Text erforderlich, erklärte das Arbeitsgericht.