Zwischenzeugnis - wann haben Sie Anspruch und was muss rein?

Der richtige Zeitpunkt für ein Zwischenzeugnis und wie Sie dessen Ausstellung in die Wege leiten

Von Dörte Rösler
29. Dezember 2014

Ein Zwischenzeugnis kann wertvoll sein - wenn man sich aus einem festen Arbeitsverhältnis bei einer neuen Firma bewirbt, oder als Absicherung gegenüber der Geschäftsführung. Aber wann ist ein günstiger Zeitpunkt, um nach einem Zeugnis zu fragen?

Gründe für ein Zwischenzeugnis

Ein festgeschriebenes Recht auf Zwischenzeugnisse haben Beschäftigte nicht. Wenn ein triftiger Grund vorliegt, kann der Vorgesetzte die zusätzliche Arbeit jedoch nicht ablehnen.

Dazu zählt etwa

  • ein bevorstehender Auslandseinsatz
  • Elternzeit oder
  • der Wechsel in eine andere Abteilung.

Sinnvoll ist ein Zwischenzeugnis außerdem, wenn der direkte Vorgesetzte wechselt.

Richtiges Timing

Beliebt machen Mitarbeiter sich mit einem Zeugniswunsch nicht. Schließlich erfordert das Erstellen eines Zwischenzeugnisses ebenso viel Arbeit wie ein reguläres Zeugnis. Und der Inhalt ist für nachfolgende Zeugnisse bindend.

Einziger Unterschied: Der Text ist in der Gegenwartsform geschrieben. Wer um eine Bilanz seiner Leistungen bittet, sollte deshalb einen günstigen Zeitpunkt wählen.

Prinzipiell eignen sich alles Situationen, in denen ein gravierender Wechsel am Arbeitsplatz stattfindet:

  • die Umstrukturierung der Abteilung
  • neue Aufgaben im Unternehmen
  • längere Auszeiten oder
  • ein neuer Vorgesetzter.

Anlässlich solcher Ereignisse können Beschäftigte nach einem Zwischenzeugnis fragen, ohne in den Verdacht zu geraten, dass sie sich bei einer fremden Firma bewerben wollen. Länger als drei Monate sollten sie mit ihrem Antrag aber nicht warten.

Freundlicher Tonfall

Am angenehmsten ist es natürlich, wenn sich das Zeugnis-Thema ganz beiläufig aus einem Gespräch ergibt. Bei einem guten Verhältnis zum Vorgesetzten oder zur Personalabteilung können Arbeitnehmer aber auch selbst initiativ werden und nach einem Zwischenzeugnis fragen.

Wo Mitarbeiter und Firmenleitung per E-Mail kommunizieren, kann man die Bitte auch schriftlich vortragen. Dabei ist es allerdings besonders wichtig, den konkreten Anlass für die Forderung zu nennen.