Berufsbezeichnung "Schönheitschirurg" soll gesetzlich geschützt werden
Nachdem sich der Skandal um die minderwertigen Silikonimplantate des französischen Herstellers PIP (Poly Implant Prothèse) auch auf Deutschland ausgeweitet hat, fordern jetzt deutsche Politiker die Durchsetzung von ersten Schutz-Maßnahmen. So soll nach dem Willen von Jens Spahn, dem gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, die Berufsbezeichnung "Schönheitschirurg" gesetzlich geschützt werden.
In der heutigen Zeit glauben nämlich viele Verbraucher, dass es sich dabei um eine bestimmte Qualifikation handelt, die die behandelnden Ärzte oder Heilpraktiker verwenden. Zudem sollten medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen bei Minderjährigen verboten werden und die Schönheitschirurgen müssten auch eine umfassende Haftpflichtversicherung nachweisen können.
Wie Jens Spahn weiter ausführt, sollten diese Änderungen im Jahr 2013 im neuen Patientenrechtegesetz berücksichtigt werden.