Berufsgenossenschaft muss bei Unfällen zu Hause zahlen - wenn sie betrieblich begründet sind

Von Dörte Rösler
5. September 2013

Wer zu Hause arbeitet, kann zwischendurch auch manche private Dinge erledigen. Das ist ein Vorteil. Bei Unfällen gibt es jedoch häufig Streit mit der Versicherung. In einem solchen Rechtsstreit hat das Sozialgericht Heilbronn nun entschieden, dass alle aus betrieblichen Gründen gemachten Wege über die Berufsgenossenschaft versichert sind.

Im konkreten Fall betrieb ein Unternehmer im Erdgeschoss seines Hauses eine Kfz-Werkstatt. Im ersten Stock lag das Büro. Als er nach Arbeitsende mit der Geschäftspost in sein Büro hinaufgehen wollte, zog er sich auf der Treppe komplizierte Brüche zu. Die Berufsgenossenschaft wollte nicht zahlen. Ihr Argument: Die betriebliche Tätigkeit sei bereits beendet gewesen. Daher habe der Mann keinen Anspruch auf Zahlungen.

Das Gericht mochte dieser Argumentation nicht folgen. Der Weg ins Büro sei aus betrieblichen Gründen erfolgt, der Sturz müsse deshalb als Arbeitsunfall gewertet werden.