Berufskraftfahrer müssen Zuckerkrankheit angeben
Diabetiker, die einen Führerschein erwerben wollen, müssen nicht überall ihre Zuckerkrankheit angeben, berichtet das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber.
Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist Ländersache und entsprechend unterschiedlich geregelt. Das Bundesverkehrsministerium sieht allerdings keine Rechtsgrundlage für die Offenlegung der Zuckerkrankheit. Bundeseinheitlich gilt, dass Berufskraftfahrer den Diabetes angeben müssen und in der Regel ein Gutachten benötigen.
Zuckerkranke haben übrigens kein erhöhtes Unfallrisiko. Eine Befragung von 120 Diabetikern des Forschungsinstituts der Diabetes Akademie Mergentheim, ergab, dass sie im Durchschnitt sogar sicherer fahren.