Berufszweig der Osteopathie soll rechtlich geschützt werden

Von Marion Selzer
15. März 2013

Schon lange fordern Osteopathie-Verbände einheitliche Rahmenbedingungen für die Verleihung des Osteopathen-Titels und den genauen Inhalt der Tätigkeit.

Ein klar stellendes Berufsgesetz diene damit auch dem Schutz der Patienten, da bislang der Berufszweig nicht geschützt ist und sich jeder, ohne eine bestimmte Ausbildung absolviert zu haben, Osteopath nennen darf.

Standardisierte Ausbildungsanforderungen und eine klare Abgrenzung des Tätigkeitsfelds könnten hier endlich Abhilfe schaffen.