Beschenkter wird durch Fahrzeugschlüssel nicht zwangsläufig Autobesitzer

Von Max Staender
6. September 2012

Zum 60. Geburtstag erhielt ein Mann von seiner Freundin die Autoschlüssel zu einem schicken Sport-Cabrio im Wert von rund 50.000 Euro, wobei sie sowohl den Fahrzeugbrief als auch die Zweitschlüssel behielt.

Kurz darauf kam es zwischen den beiden Lebenspartnern zu einem heftigen Streit, woraufhin die Frau das Fahrzeug mit ihrem Zweitschlüssel von ihrem Freund wieder abholte. Dieser klagte daraufhin, da ihm schließlich die Schlüssel für das schicke Cabrio übergeben wurde.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht gab letztendlich der Frau Recht, da sie das Geschenk als Leihe betrachteten und die Besitzerin das Nutzungsverhältnis über den Wagen zudem schriftlich gekündigt hat.