Beschlossene Maßnahmen zum Schutz von Stalking-Opfern sollen bald in allen EU-Staaten gelten
Die Europäische Union hat beschlossen zu Beginn des Jahres 2015 eine neue Vorschrift einzuführen, die Opfern von Stalking und häuslicher Gewalt europaweit einen besseren Schutz garantieren soll. Die Vorschrift ermöglicht, dass beschlossene Maßnahmen zum Schutz der Opfer zukünftig in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig sind.
Opfer sollen demnach eine Art Pass erhalten, in dem alle nötigen Informationen diesbezüglich aufgeführt sind und mit dem sie auch im europäischen Ausland Unterlassungsanordnungen, wie das Verbot für Täter, sich den Opfern zu nähern, beantragen und durchsetzen können.