Betriebsrenten können auch unter Umständen an die neuen Regelaltersgrenzen angepasst werden
Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil gefällt, das für Rentner, die eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben, eine Rente erst ab 67 vorsieht. Normalerweise gelten die neuen Rentenregelungen einmal für die gesetzliche Rentenversicherungen, aber auch für private, wenn diese erst nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden.
Bei den Betriebsrenten galt aber, wenn sie vor dem Jahr 2012 abgeschlossen waren, dass dann mit dem 65. Lebensjahr diese ausbezahlt werden. Aber diese Regelung gilt nur für die Versorgungsverträge, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur RV-Altersgrenzenanpassung am 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden und auch die Rente mit 65 Jahren vereinbart wurde.
Aber die einzelne Betriebe überprüfen nun die neue Urteilslage, die aber meistens für sie besser wäre. Doch viele der betrieblich Versicherten sind von dem Urteil nicht betroffen, wenn sie die Beiträge aus der eigenen Tasche bezahlen. Auch wer eine sogenannte Direktversicherung über eine Gehaltsumwandlung abgeschlossen hat, der erhält seine Rente mit 65 Jahren, wenn es der Vertrag vorsieht.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Auch-bei-Betriebsrenten-moeglich-article7312971.html Abgerufen am 27. September 2012