Betroffene müssen eine Erkrankung mit dem Norovirus nicht melden

Von Ingo Krüger
1. Februar 2013

Eine Infektion mit dem Norovirus ist nicht meldepflichtig. Dies teilte das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin mit. Finde jedoch ein Labor nach einem Arztbesuch das Virus, müsse es dies dem Gesundheitsamt mitteilen, so das RKI.

Selbst den Arbeitgeber müssen Patienten nicht informieren, auch wenn sie eine Beruf ausüben, in dem sie mit Lebensmitteln arbeiten. Bei einer Infektion mit dem Norovirus dürfen Erkrankte allerdings nicht zur Arbeit gehen, wenn sie eine solche Tätigkeit verrichten. Diese Richtlinie gilt nicht nur für das Norovirus, sondern auch für viele andere Krankheiten, die mit Lebensmitteln übertragen werden können.

Noroviren sind weltweit verbreitet und hochansteckend. Sie zählen zu den häufigsten Erregern von Magen-Darminfektionen. Besonders Kinder bis fünf Jahre und ältere Menschen ab siebzig Jahren erkranken daran und zwar hauptsächlich in den Herbst- und Wintermonaten. Eine Infektion macht sich mit heftigem Erbrechen und Durchfall bemerkbar. Meist klingen die Symptome nach etwa 48 Stunden ab.