Betrügerische Kaffeefahrten: Alle Kaufverträge können widerrufen werden

Von Frank Hertel
9. Januar 2012

In der Dezember-Ausgabe des Apotheken-Magazins "Senioren Ratgeber" weist der Flensburger Polizist Bernhard Stitz darauf hin, dass grundsätzlich alle Kaufverträge innerhalb von 14 Tagen per Einschreiben mit Rückschein widerrufbar sind.

Er denkt dabei vor allem an betrügerische Kaffee-Fahrten, bei denen windige Geschäftsleute nutzlose Billigprodukte zu überteuerten Preisen an Senioren verkaufen, die sich gegen den professionell erzeugten Gruppendruck nicht wehren können.

Hierbei handele es sich oft um kriminelle Machenschaften, so Stitz, man solle sich daher nicht scheuen, die Polzei oder die Verbraucherzentralen zu informieren, wenn man sein Geld nicht wiederbekommt oder die Verkäufer auch nach dem schriftlichen Widerruf auf eine Bezahlung drängen.