Verzehrbon, Pfandzettel, Einkaufsvoucher - wie lange sind die Gutscheine gültig?

Von Dörte Rösler
18. September 2014

Ob Leergut-Rückgabe oder Pinkelpause auf der Autobahn - am Ende bleibt ein Wertbon. Wer den kleinen Gutschein nicht sofort einlöst, vergisst ihn meist im Portemonnaie, wo er erst nach Monaten zerknittert wieder auftaucht. Aber hat man dann noch Anspruch auf das Geld?

Generell ja. Pfandzettel und Verzehrbons gelten laut BGB als Gutscheine und verjähren deshalb erst nach drei Jahren. Diese Frist darf der Händler auch nicht eigenmächtig einschränken. Da die Verjährungsfrist jeweils erst im Januar des Folgejahres beginnt, haben Verbraucher oft sogar noch länger Zeit, um ihre Bons einzulösen.

Ausnahme: Supermärkte müssen keine Pfandgutscheine von anderen Filialen annehmen. Und der Zettel sollte noch lesbar sein. Wenn der Thermodruck bereits verblasst ist, wird auch eine gutwillige Kassiererin kein Geld mehr auszahlen.

Sanifair-Voucher sammeln

Wer öfter auf der Autobahn unterwegs ist, kennt sie: die kleinen Voucher der Firma Sanifair. Ihr Nennwert beträgt jeweils 50 Cent und ist bei allen angeschlossenen Partnerunternehmen einlösbar, von Raststätten und Tankstellen bis zu Fast-Food-Filialen. Ebenso wie Pfandzettel sind die Wertbons drei Jahre gültig - bei jedem Vertragspartner in Deutschland. Die Mini-Gutscheine lassen sich außerdem sammeln und alle gleichzeitig einlösen.