Bevor man einem Mieter kündigt, muss vorher eine Abmahnung erfolgen
Ein Vermieter kann seinem Mieter nicht einfach die fristlose Kündigung ins Haus schicken, wenn dieser eventuell den Hausfrieden stört. So muss der Vermieter zuerst eine Abmahnung erteilen und erst, wenn der Mieter dann sein Verhalten nicht ändert, kann eine Kündigung erfolgen, wie auch das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden hat.
Bei einem Fall hatte die Vermieterin schon kurze Zeit nach dem Einzug des Mieters, diesem wieder gekündigt, weil es in dieser kurzen Zeit zu einigen Zwischenfällen gekommen war, so musste zweimal die Polizei wegen Ruhestörung erscheinen und auch einem Handwerker, der die defekte Heizung reparieren wollte, wurde der Zutritt zur Wohnung verweigert, obwohl der Mieter den Heizungsdefekt beanstandet hatte. Aber dem Richter beim Amtsgericht genügten diese Vorfälle nicht und vor allem hatte der Vermieter keine Abmahnung geschickt, so dass die Räumungsklage abgewiesen wurde.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Warnschuss-muss-sein-article1987981.html Abgerufen am 24. November 2010