Wenn Mieter untervermieten wollen, müssen sie Vermieter fragen

Von Marion Selzer
22. November 2012

Wer seine Wohnung zwischenzeitlich untervermieten möchte, der muss, wie Experten wissen, vorab seinen Vermieter um Erlaubnis bitten. Nur, wenn dieser seine Zustimmung erteilt, ist die Untervermietung rechtmäßig. Das gilt auch bei Vermietungen über Online-Übernachtungsplattformen.

Allerdings müssen Vermieter zustimmen, wenn aus der Untervermietung ein berechtigtes Interesse für den Mieter entsteht. Wann ein solches Interesse besteht, ist jedoch Auslegungssache und muss nicht zwangsläufig mit finanziellen Interessen zu tun haben.