BGH fällt Urteil: Google muss nach Aufforderung beleidigende Wortergänzungen streichen

Von Heidi Albrecht
15. Mai 2013

Google, die gigantische Suchmaschine im Internet, wird täglich von Millionen von Menschen genutzt. Zig Millionen Suchanfragen durchlaufen das Netz täglich. Google kommt seinen Usern entgegen, in dem Suchbegriffe automatisch ergänzt werden. Die Ergänzenden Worte ergeben sich aufgrund der bereits eingegebenen Suchanfragen anderer User.

Doch nicht immer stößt diese Automatisierung auf Zuspruch. Ein Unternehmen hatte nun geklagt, dass bei der Eingabe von PM-International AG Begriffe, wie "Betrug" oder auch "Scientology" als automatische Ergänzung angezeigt wurden. Das sei Rufmord und schädige das Unternehmen.

Das BGH hat nun ein Urteil gefällt, dass Google zwar nicht generell die Automatisierung abschalten muss, der Internetkonzern muss jedoch darauf achten, dass keine diskriminierende Suchergänzungen verfasst werden. Sollte sich eine Person angegriffen fühlen, so kann sie Google dazu verpflichten, diese automatischen Wortergänzungen zu streichen.

Aktueller Fall: Frau Wulff. Bei der Eingabe von Bettina Wulff kamen Wortergänzungen wie "Rotlicht" oder "Escort" zum Vorschein. Das BGH Urteil dürfte bei Frau Wulff auf offene Ohren stoßen.