BGH - Geldgeschenke für Kassenärzte sind legal

Von Ingo Krüger
27. Juni 2012

Auch wenn Kassenärzte von Pharmaunternehmen Geschenke annehmen, machen sie sich nicht wegen Korruption strafbar. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Ärzte seien weder Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen, so die Richter. Daher bleiben Zuwendungen der Pharmaindustrie an Kassenärzte ohne Konsequenzen. Aufgrund des Urteils machen sich auch Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, die Ärzte solche Vorteile zukommen lassen, nicht strafbar.

Der BGH teilte in seiner Urteilsbegründung mit, dass er lediglich darüber zu befinden hatte, ob das Verhalten von Ärzten und Vertretern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht strafbar sei. Oppositionspolitiker und Krankenkassen nahmen die Entscheidung zum Anlass, schnell ein Anti-Korruptionsgesetz für Mediziner einzuführen.