Apotheker muss Rezepte genauestens prüfen, denn auch er haftet für die Fehler des Arztes

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
3. September 2013

Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) in Köln ein Grundsatzurteil zur Frage der Haftung von Ärzten und Apothekern im Falle eines falschen Medikamentes gefällt. So muss also auch der Apotheker für nicht erkannte Fehler, die ein Arzt beim Ausfüllen eines Rezeptes gemacht hat, haften. So sind also die Apotheker verpflichtet, ein Rezept genauestens zu prüfen und wenn es aufgrund der falschen Ausgabe einer Arznei bei dem Patienten zu gesundheitlichen Schäden kommt, muss der Apotheker beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat.

Baby mit Down-Syndrom erleidet schwere Schäden

In einem Fall hatte ein Arzt einem Baby ein herzstärkendes Medikament verordnet, weil das Kind kurz vor einer Operation wegen eines Down-Syndroms stand. Aber beim Ausfüllen der Verordnung gab der Arzt ein Medikament an, das die achtfache höhere Dosis beinhaltete. Der Apotheker gab das Medikament auch aus, ohne den Fehler zu bemerken. Das Kind erlitt einen Herzstillstand und konnte zwar reanimiert werden, doch kam es zu Hirnschädigungen, so dass erhebliche Störungen bei der Entwicklung die Folge waren.

Darauf verklagten die Eltern den Arzt und auch Apotheker auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 200.000 Euro. Die beiden Angeklagten wurden vom Gericht schuldig gesprochen, aber über die Höhe des Schmerzensgeldes wurde nichts vereinbart. Der Apotheker hätte aufgrund des Alters des Patienten erkennen müssen, dass das Medikament eine zu hohe Dosis enthielt und dies nicht aushändigen dürfen.

Gericht fordert genaue Überprüfung vor allem bei gefährlichen Arzneien

Besonders bei hochgefährlichen Medikamenten ist eine genaue Überprüfung nötig, wie das Gericht erklärte. Bei einem Down-Syndrom handelt es sich um eine Genmutation, die sich in der Regel in typischen körperlichen Merkmalen zeigt und auch sind oftmals die kognitiven Fähigkeiten so beeinträchtigt, dass es zu einer geistigen Behinderung kommt.

Weder der Arzt noch der Apotheker konnten aber vor Gericht beweisen, dass nicht die falsche Dosierung, sondern schon das festgestellte Down-Syndrom für die späteren Hirnschädigungen die Ursache waren.