BGH kippt Quotenklausel in Mietverträgen - Mieter müssen nicht mehr renovieren

Von Heidi Albrecht
18. Juli 2013

Wer in einer Wohnung oder auch einem Haus zur Miete wohnt, für den galten bislang strenge Vorschriften, was das Renovieren der Wohnräume betrifft. Vor allem wurde das Mietern beim Auszug bewusst. Inzwischen hat das BGH allerdings weitere Klauseln gekippt und somit die Rechte der Mieter weiter gestärkt.

Hunderttausende Mieter müssen nun nicht mehr zwangsläufig renovieren, da die bislang gültige Quotenklausel nicht mehr in diesem Umfang rechtskräftig ist. In nahezu allen Mietverträgen steht inzwischen eine Klausel über die sogenannten Schönheitsreparaturen. Auch ein Fristenplan, in welchem Zeitabstand zu renovieren ist, steht in zahlreichen Verträgen. Zieht der Mieter jedoch vorher aus, ist er nicht verpflichtet, zu renovieren.

Bislang konnte die Quotenklausel zumindest eine prozentuale Beteiligung an den Renovierungskosten herbeiführen. Was nun allerdings nicht mehr ohne Weiteres umsetzbar ist. Der Vermieter darf nicht mehr vorschreiben, welches Unternehmen diese Arbeiten übernimmt. Das ist dem Mieter gegenüber ungerecht. So entschied jetzt das BGH. Wer also vor der Frist der ersten festgesetzten Renovierung auszieht, ist nicht mehr verpflichtet, selber zu renovieren und kann auch nicht mehr herangezogen werden, um sich an den Kosten zu beteiligen.

Eine Beratung beim örtlichen Mieterbund sollte jeder in Anspruch nehmen, der unmittelbar vor einem Auszug steht, um sich gegen ungerechtfertigte Forderungen schützen zu können.