Urteil: "Hausfrauensex" in Wohnanlagen muss nicht geduldet werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
23. Februar 2008

Dem Anbieten von "Hausfrauensex" in Wohnanlagen muss nach einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgericht zufolge von den Eigentümern der Wohnung keine Duldung zuteil kommen.

Ein Mann aus Kaiserslautern hatte ein Appartement in einem Wohnhaus mit über 150 Wohneinheiten. Dieses hatte er einer Prostituierten zur Verfügung gestellt, damit sie dort den Sex ausführen konnte, den sie im Internet zum Verkauf anbot. Mit dem Urteil verbot das OLG, dass diese Art der Prostitution weiterhin ausgeführt werde. Als Grund wurde angeführt, dass die Tätigkeit sogar bei diskretem Verfahren bemerkt werden könnte, was zu einer Schädigung des Rufes einer kompletten Anlage führen könne.