BGH unterstützt Online-Käufer - jede Ware darf in der Frist von 2 Wochen zurückgeschickt werden

Verkäufer muss Ware innerhalb von zwei Wochen zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

Von Cornelia Scherpe
9. November 2010

Der Deutsche Bundesgerichtshof (kurz BGH) ist auf der Seite aller Menschen, die im Internet Ware bestellen und sich diese schicken lassen. Im Normalfall hat jeder das Recht etwas Gekauftes in der üblichen Frist von zwei Wochen zurückzuschicken. Streitfälle entstehen, wenn Dinge beschädigt an den Verkäufer zurückgeschickt werden.

Widerrufsrecht gilt auch für Ware aus dem Geschäft

Doch der Deutsche Bundesgerichtshof hat nun ein eindeutiges Machtwort zu Gunsten der Käufer gesprochen. Das Widerrufsrecht gilt uneingeschränkt, egal ob Ware im Laden, oder über das Internet erworben wurde. Der Käufer muss den Artikel ohne Wenn und Aber zurücknehmen und den Kaufbetrag erstatten.

Das Urteil kam zustande, nachdem ein konkreter Streitfall über ein Wasserbett vorlag. Der Käufer hatte es erworben, doch beim ersten Ausprobieren wurde das Bett unbrauchbar. Es kam zum Streit zwischen Käufer und Verkäufer, ob das Geld erstattet werden sollte, oder nicht.

Test muss ohne Probleme durchführbar sein

Der Bundesgerichtshof war auf Seiten des Käufers. Die Ware müsse ausprobiert werden dürfen. Versagt sie dabei ihren Dienst, so ist das nicht Schuld des Kunden und der Verkäufer habe die Kosten zu tragen. Auch eine Teilrückerstattung ist nicht genug, egal welche Kundeninformationen der Verkäufer dazu gibt. Das Urteil des Bundesgerichtshof steht darüber.