Bier macht weder schön noch gesund laut Landgericht Berlin
Der Deutsche Brauerei-Bund wirbt seit langem damit, dass Bier positive Effekte besitzt. So sei es gesund und mache daneben auch noch schön. Grundlage sei dafür zum einen der hohe Vitamin B Anteil im Gerstensaft, der zu einer reinen Haut und zu schönem Haar führe. Und ein mäßiges Trinkverhalten verhindere Demenz, Diabetes und Knochenschwund als auch die Herzinfarktgefahr.
Das sieht das Landgericht Berlin in einem aktuellen Urteil jedoch vollkommen anders und entsprach damit einer Klage der Verbraucherzentralen in Deutschland. Laut gültigem EU-Recht gelten solche Werbebotschaften als unzulässige Absatzförderung für alkoholische Getränke. Denn hier würde mit medizinischen Effekten geworben. Das sei allerdings nur dann erlaubt, wenn ein Lebensmittel das von der EU-Kommission vorgegebene Nährwertprofil erfülle.
Unabhängig davon ist es den Bierbrauern weiterhin möglich über mögliche positive Effekte des Bierkonsums zu berichten. Nur in der Werbung sei dies verboten.