"Big Brother"-Sieger müssen ihren Gewinn als Einkommen versteuern

Von Melanie Ruch
11. Juni 2012

Wer beim TV-Format "Big Brother" als Sieger hervorgeht, muss seinen Gewinn als Einkommen versteuern, wie der Bundesfinanzhof in München nun im Fall des "Big Brother"-Siegers von 2005, Sascha Sirtl, entschied.

Sirtl hatte nach einem Bescheid des Finanzamtes Klage eingereicht, die jedoch erfolglos blieb. Der Grund: die Kandidaten des "Big Brother"-Hauses müssten über Monate ständig anwesend sein, sich filmen lassen und an Wettberwerben teilnehmen, was aus Sicht des Einkommenssteuerrechts als Arbeit gewertet werden muss. Die Siegerprämie müsse daher versteuert werden. TV-Formate wie "Wer wird Millionär" oder aber Lottogewinne hingegen seien lediglich mit einem geringen Zeitaufwand der Gewinner verbunden und gelten daher als Spiele beziehungsweise Wetten, die nicht versteuert werden müssen.

Sirtls Anwalt Burkhard Binnewies zufolge könnte dieses Urteil auch weitreichende Folgen für andere TV-Formate haben. Bei Castingshows wie "Germany's Next Topmodel" oder "Deutschland sucht den Superstar" müssten die Gewinner schließlich auch eine Menge Zeit aufwenden und ihre Gewinne daher eigentlich ebenfalls als Einkommen versteuern, so Binnewies.