Bitte zur Blutspende - Wer darf und wer nicht?
Fragebögen und Blutkontrollen schließen aus, dass unpassende Spenden weitergeleitet werden
An sich ist es immer sehr löblich, wenn sich ein Mensch dazu entscheidet, zur Blutspende zu gehen. Allerdings gibt es einige Kriterien, die einen trotzt guter Intention von der Blutspende ausschließen. Es reicht nicht, dass man mindestens 18 Jahre alt ist und 50 Kilo wiegt.
Träger des HI-Virus'
Den meisten als Ausschlußgrund bekannt ist die Infektion mit HIV. Wer den HI-Virus in sich trägt, darf nicht spenden gehen, da die Viren sonst auf den Empfänger übertragen werden. Ähnlich bekannt ist das Ausschlußkriterium Hepatitis.
Menschen mit chronischen Leiden
Doch auch Menschen mit anderen chronischen Leiden dürfen aus Sicherheitsgründen nicht Blutspenden. Dies trifft auf alle zu, die an einer Autoimmunerkrankung leiden. Die Begründung: bisher ist in vielen Fällen noch nicht ausreichend erforscht, ob die Antikörper im Blut auch auf den Empfänger der Spende übergehen können und dann die gleiche Krankheit bei ihm auslösen.
Tattoos, Piercings und Zahnbehandlungen
Zumindest vorübergehend vom Blutspenden ausgeschlossen sind all jene, die sich gerade ein Piercing haben stechen lassen oder ein frisches Tattoo tragen. Grund ist, dass schon winzige Keime, die für den Träger harmlos sind, bei einem geschwächten Empfänger durchaus zur Katastrophe führen können.
Ebenfalls kürzlich durchgeführte Zahnbehandlungen können ein Kriterium sein, dass man um einige Wochen Wartezeit gebeten wird. Auch wer Antibiotika oder Eisenpräparate nimmt, wird für mindestens einen Monat als Spender abgelehnt.
Fragebogen und Blutkontrolle
Jede abgegebene Blutprobe wird unabhängig vom zuvor ausgefüllten Fragebogen aber intensiv kontrolliert. Viele Parameter spielen dabei eine Rolle, sodass unpassende Spenden nicht weitergeleitet werden. Stellt sich bei einem ansonsten gesunden Menschen zum Beispiel heraus, dass sein Hämoglobin-Wert nicht hoch genug ist, scheidet sein Blut auch aus.
Quelle
- http://derstandard.at/1358304188054/Vom-Blutspenden-ausgeschlossen Abgerufen am 6. Februar 2013