Bluttransfusion im Verhältnis 1:1:1 ist kaum von Vorteil

Dass das Mischungsverhältnis 1:1:1 für Patienten vorteilhafter ist, hat sich nicht bestätigt

Von Cornelia Scherpe
10. Februar 2015

Hat ein Mensch aufgrund eines Unfalls viel Blut verloren, oder benötigt er im Zuge einer Operation viele Blutkonserven, muss schnell gehandelt werden. Bei jeder Bluttransfusion kommt es dabei auf das richtige Mischungsverhältnis aus

an. Die Norm ist es, dass dabei auf ein Verhältnis von 1:1:2 geachtet wird. Es gibt also zu je einer Einheit Thrombozyten und einer Einheit Blutplasma zwei Einheiten Erythrozyten.

In den USA hatte eine Studie jedoch gezeigt, dass ein anderes Verhältnis von größerem Vorteil für die Patienten sein könnte: die Mischung 1:1:1. Die Untersuchung hatte darauf hingedeutet, dass durch diese Balance die Überlebenschance für den Patienten steigt. Eine aktuelle Studie ist dieser Spur nachgegangen und hat keinen sicheren Vorteil gefunden.

Vorteil, wenn Transport ins Krankenhaus betrachtet wird

In den USA arbeitete man mit zwölf Krankenhäusern zusammen und betreute im Zuge der Studie so 680 Patienten. Alle waren schwer verletzt und benötigten noch am Unfallort die erste Bluttransfusion. Per Zufall wurden sie einer der beiden Gruppen zugeteilt und erhielten entweder ihre Transfusion im Verhältnis 1:1:2 oder im Verhältnis 1:1:1.

Zunächst betrachteten die Forscher, welche Patienten trotz Sofortinfusion an der Unfallstelle den Transport ins Krankenhaus nicht überlebten. Dies waren in der Standardgruppe mit 1:1:2-Verhältnis 14,6 Prozent. In der Gegengruppe mit den balancierten Mischverhältnis waren es dagegen nur 9,2 Prozent. Dies ist eindeutig eine Besserung.

Kaum ein Vorteil, wenn Zeiträume von 24 Stunden und 30 Tage betrachtet werden

Der Vorteil verschwand allerdings, wenn man die ersten 24 Stunden im Krankenhaus betrachtete. Hier starben in der Standardgruppe 17 Prozent und der Gegengruppe 12,7 Prozent der Patienten. Dies ist nur noch ein kleiner Vorteil, der statistisch nicht ins Gewicht fällt. Ähnlich gleichwertig waren die Verfahren, wenn man sich 30 Tage nach dem Unfall ansah: Hier lag die Sterberate bei 26,1 Prozent versus 22,4 Prozent.