Britische Airline Easyjet wegen Diskriminierung behinderter Frau verurteilt
Zum wiederholten Male wurde die britische Billigflug-Linie Easyjet wegen Diskriminierung einer behinderten Passagierin verurteilt. Ein Pariser Berufungsgericht verdonnerte die Airline zur Zahlung von 50.000 Euro, außerdem erhält die betroffene Frau 5.000 Euro Schadensersatz.
Diese saß im Rollstuhl und wollte im März des Jahres 2010 einen Flug von Paris nach Nizza ohne Begleitung antreten, was ihr von den Angestellten der Fluggesellschaft verweigert wurde. Ein im Flugzeug mitreisender Pilot hat sich als Begleiter der Frau angeboten, was das Bordpersonal nach Rücksprache mit der Zentrale jedoch nicht zuließ, obwohl die Passagierin den Hinflug am Vortag problemlos zurücklegte.
Wegen der Diskriminierung von drei behinderten Passagieren wurde der Billigflieger bereits im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro verurteilt. Die damaligen Kläger wurden allesamt zwischen November 2008 und Januar 2009 am Pariser Flughafen Roissy-Charles de Gaulle abgewiesen.