Brustkrebs zu spät diagnostiziert - Frauenarzt muss 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Von Dörte Rösler
13. September 2013

Ein Frauenarzt muss einer Patientin 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er sie zu spät zur Mammografie überwiesen hat. Anlässlich der Krebsvorsorge setzte der Mediziner 2008 nur Ultraschall ein. Zwei Jahre später wurde bei der Frau Brustkrebs diagnostiziert, der bereits Metastasen gebildet hatte. Operation, Strahlen- und Chemotherapie folgten.

Das Oberlandesgericht Hamm urteilte nun, dass der Arzt einen groben Behandlungsfehler begangen hat. Hätte er der heute 66 Jahre alten Patientin bereits 2008 zur Mammografie geraten, wäre die Operation einfacher gewesen, da sich noch keine Metastasen gebildet hätten. Zudem hätte man der Frau mutmaßlich die Chemotherapie ersparen können.