Bundesfinanzhof gewährt Kindergeld für Eltern verheirateter Kinder, deren Partner gut verdienen

Von Melanie Ruch
27. Januar 2014

Bislang bestand Kindergeldanspruch nur für Eltern, deren Kinder sich noch in der Ausbildung befinden, unter 25 Jahre alt sind und deren Jahreseinkommen 8.004 Euro nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehepartners zählte dabei ebenfalls.

Der Bundesfinanzhof in München hatte die Einkommensgrenze für Kinder Anfang 2012 jedoch abgeschafft und in einem Urteil entschieden, dass der Kindergeldanspruch auch dann besteht, wenn die Kinder mit einem gut verdienenden Partner verheiratet sind. Betroffene Eltern können damit nun auch noch rückwirkend zum Januar 2012 Kindergeld beantragen.