Bundesgerichtshof stellt sich auf die Seite der Versicherten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
27. Juli 2012

Bisher war es beim Abschluss von Lebensversicherungen üblich, dass die Provisionen an den Vermittler mit den Beitragszahlungen verrechnet wurden. Dies führte aber bei einer vorzeitigen Kündigung zu erheblichen Nachteilen der Versicherten. Bislang hatte auch der Bundesgerichtshof (BGH) diese Vorgehensweise unterstützt, doch jetzt stellte sich der BGH doch auf die Seite der Versicherten und erklärte diese Klauseln für unwirksam, was auch die Verbraucherzentrale in Hamburg begrüßte.

Jetzt dürfen die Versicherer die Provisionen bei einer vorzeitigen Kündigung nicht bei dem Rückzahlungsbetrag berücksichtigen. Die neue Regelung betrifft die bestehenden und auch die neuen Verträge. Versicherte, die von diesem Urteil betroffen sind, sollten bei ihrer Versicherung vorsorglich ihre Ansprüche anmelden.