Bundesrat ändert Kfz-Hauptuntersuchung - Elektroniktest für Neufahrzeuge

Von Ingo Krüger
4. April 2012

Der Bundesrat hat beschlossen, die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge zu ändern. So gibt es ab dem 1. Juli 2012 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge einen Elektroniktest, der alle für die Sicherheit wichtigen elektronischen Systeme, wie etwa ABS, ESP oder den Auslöser für Airbags, umfasst.

Die Kontrolle erfolgt mit einem neu entwickelten HU-Adapter, mit dem die Prüfer sich Zugang zum elektronischen System eines Fahrzeugs verschaffen können. Damit die Untersuchung durchgeführt werden kann, ist es notwendig, dass das Auto wenigstens acht Stundenkilometer schnell fährt.

Außerdem fasste der Bundesrat den Beschluss, die so genannte Rückdatierung abzuschaffen. Sollte ein Prüftermin um mehr als zwei Monate überzogen werden, bleibt die Prüfplakette in Zukunft dennoch um zwei Jahre gültig. Automobilverbände weisen gleichwohl darauf hin, dass eine Überziehung über zwei Monate weiterhin eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einem Bußgeld belegt werde. Die Gebühr für eine HU liegt aufgrund des größeren Prüfaufwandes um 20 Prozent höher als üblich.