Bundesrat kämpft erneut für ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen

Von Melanie Ruch
17. November 2011

Schon im Jahr 2003 setzte sich der Bundesrat für ein generelles Verbot von Wildtieren in Zirkussen ein, doch der Antrag fand damals keine mehrheitliche Zustimmung. Stattdessen wurde das Zirkuszentralregister beschlossen, dass im Jahr 2008 schließlich eingeführt wurde. Seitdem wird zumindest kontrolliert, ob jeder Zirkus die Tierschutzgesetze einhält.

Da es im Tierschutz aber auch um die artgerechte Haltung der Tiere gilt, die in Zirkussen meist nicht gewährleistet ist, wurde das Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkussen nun erneut zum Thema. Dem Hamburger Senat zufolge haben Zirkustiere viel zu wenig Auslauf, was vor allem für Tiere mit einem extremen Bewegungsdrang, wie ihn die meisten Widltiere haben, zu gesundheitlichen Problemen führen kann.

Bei den FDP- und Unionsfraktionen sowie beim Bundeswirtschaftsministerium findet das Verbot bislang allerdings kaum Zustimmung. Das Plenum der Länderkammer wird sich am 25. November jedoch voraussichtlich auf die Seite des Hamburger Senats und des Bundesrats stellen und dem Antrag zustimmen.