Bundesregierung weiterhin für die Stammzellenforschung
Auch in Zukunft hält die Bundesregierung an der Stammzellenforschung fest. Laut dem Bundesgesundheitsministerium ist nämlich die Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen wegen der neu verfügbaren reprogrammierten adulten Körperzellen in der Forschung weiter erforderlich.
Hierzulande dürfen Stammzellen ausschließlich für hochrangige Forschungsziele benutzt werden, da im Zuge des Embryonenschutzgesetz strenge Voraussetzungen für die Gewinnung von embryonalen Stammzellen gelten.
Inzwischen wurden zahlreiche Zellmodelle aus Stammzellen für Krankheiten wie Chorea Huntington entwickelt, womit die Resultate der humanen embryonalen Stammzellforschung erstmals klinische Relevanz erzielen könnten.