Bundessozialgericht: Keine Erstattung für Zahnimplantate

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
24. Januar 2005

Patienten haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ein Zahnimplantat übernimmt, berichtet die Gesundheitszeitschrift "Apotheken Umschau" in ihrer neuesten Ausgabe.

Schon der Gesetzgeber habe dies nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Seit 1997 dürfen die Kassen Implantate und zugehörige Kunstzähne nur im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung voll bezahlen, etwa nach einem schweren Verkehrsunfall oder einer Tumoroperation am Kiefer. Dies entschied das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 1 KR 4/00 R).