Bundesumweltministerin Hendricks erlaubt Public-Viewing während der WM auch nach 22 Uhr

Von Frank Hertel
3. April 2014

Vom 12. Juni bis zum 13. Juli 2014 findet in Brasilien die Fußball-Weltmeisterschaft statt.

Wegen der Zeitverschiebung sind mehr als die Hälfte der 64 Spiele bei uns in Deutschland erst nach 22 Uhr zu sehen. Es gab lange Diskussionen, ob man das beliebte Public-Viewing, also die öffentliche Übertragung der Spiele auf Großleinwänden, auch in der Nacht zulassen soll.

Öffentliche Spielübertragung durch Sonderverordnung nachts erlaubt

Jetzt hat die für den Lärmschutz zuständige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) entschieden, dass es geht. Juristisch gesehen wurde eine Sonderverordnung erlassen, die während der WM-Zeit den Lärmschutz lockert. Die Public-Viewing-Veranstaltungen werden als Sportveranstaltung gesehen.

Entscheidung der Städte

Solche Sportveranstaltungen dürfen auch nach 22 Uhr einen Lärmpegel von 40 dB(A) überschreiten. Jede Stadt darf nun selbst entscheiden, ob sie Public-Viewing zulässt oder nicht.