Bußgeldbescheid für Tote im Rahmen von Zensus 2011
300 Euro Strafe sollte eine Frau aus dem schwäbischen Wemding bezahlen, da sie bei der Volkszählung keinerlei Angaben gemacht hatte. Doch sie konnte den Fragebogen nicht beantworten, da sie bereits vor anderthalb Jahren verstorben ist.
Da kein Geld einging, erhielt ihr Sohn die Aufforderung, den Betrag zu überweisen. Der Bescheid erfolgte, obwohl er das Statistische Landesamt per Mail und Fax informiert hatte, dass seine Mutter seit längerer Zeit tot ist.
Das Landratsamt des Kreises Donau-Ries war über das Ableben der Frau allerdings nicht informiert und war zunächst davon ausgegangen, dass die Dame sich geweigert habe, an der Volkszählung teilzunehmen. Eine Behördensprecherin äußerte ihr Bedauern über das Missverständnis.
Quelle
- http://www.sueddeutsche.de/panorama/zensus-bussgeldbescheid-fuer-eine-tote-1.1239398 Abgerufen am 22. Dezember 2011