Strafverfolgung via Facebook - Richter beantragt Einsicht in ein Nutzerprofil

Von Cornelia Scherpe
21. Februar 2012

In Baden-Württemberg hat nun ein Richter einen sehr interessanten Antrag gestellt. In dem von ihm verhandelten Fall geht es um einen Mann, der via Facebook den Tipp erhielt, wie er einen konkreten Einbruch am Besten durchführen könne. Damit das belegt oder widerlegt werden kann und um vielleicht weitere verhandlungsrelevante Daten zu sammeln, möchte der Richter das Nutzerprofil sehen. Es soll beschlagnahmt werden, damit jeder Eintrag - auch die privaten - gesehen und ausgewertet werden können.

Der brisante Fall wird gerade in Reutlingen verhandelt. Der Angeklagte war bei Facebook unter dem Pseudonym "Al Capone" angemeldet und scheint versucht zu haben, diesen Namen alle Ehre zu machen. Nun wartet die ganze Welt gespannt darauf, ob dem Antrag des Richters nachgegeben wird oder nicht. Sollte er die geforderte Einsicht bekommen, so kann man davon ausgehen, dass ein neues Kapitel in der Beweisführung beginnt. Künftig wäre es dann nämlich legitim, zur Strafverfolgung auch auf die Sozialen Netzwerke zurück zu greifen. Bei begründetem Verdacht könnten die Informationen, die man über sich selbst dort speichert, von Richtern eingesehen und auch zur Beweisführung herangezogen werden.

In den USA ist diese Methodik im Übrigen schon längst zugelassen und wird regelmäßig praktiziert.