Callcenter-Agent verabschiedet sich mit religiöser Grußformel und wird gekündigt
Der Versandhändler QVC hat Anfang 2010 einem 29-jährigen Mitarbeiter aus Bochum seinen Job als Callcenter-Agent fristlos gekündigt, weil er sich nach jedem Telefongespräch mit der Formel "Jesus hat Sie lieb" verabschiedet hat.
Der Mann klagte gegen die Kündigung. In erster Instanz gab das Arbeitsgericht Bochum dieser Klage statt, aber QVC legte Berufung ein. Jetzt hat das Landesarbeitsgericht Hamm die Bochumer Entscheidung aufgehoben. Die fristlose Kündigung des tiefreligiösen Mannes ist also rechtens.