CDU-Ministerin fordert Widerrufsrecht für Apps
Die hessische Verbraucherschutz-Ministerin Lucia Puttrich fordert ein Widerrufsrecht für Apps. Denn wenn man hierzulande ein Produkt bestellt, kann man dieses innerhalb eines gesetzlich festgelegten Widerrufsrechts von 14 Tagen wieder an den Händler zurückgeben.
Bei digitalen Produkten, wie etwa bei Musik oder Apps, die zum Download zur Verfügung stehen, gibt es ein solches Widerrufsrecht jedoch nicht. Deshalb muss der Käufer auch eine App nach dem Kauf behalten, ob sie ihm anschließend nun gefällt oder nicht.
Zwar gibt es im Google PlayStore die Möglichkeit, eine gekaufte App innerhalb von 15 Minuten nach dem Kauf zu testen und bei Nichtgefallen zurückzugeben, doch dürfte diese Zeit wohl kaum ausreichen, um die App auch wirklich auf Herz und Nieren zu prüfen. Apples iTunes etwa bietet gar nicht erst die Möglichkeit eines Widerrufs an, weshalb man stets auf die Kulanz des jeweils bearbeitenden iTunes-Mitarbeiters hoffen muss.
Alternativ zum Widerrufsrecht könnte etwa die Einführung einer Pflicht für Demo-Versionen in Betracht gezogen werden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/technik/Ministerin-will-App-Widerrufsrecht-article10596046.html Abgerufen am 8. Mai 2013