Verbraucherschutz wird verbessert

Von Marion Selzer
6. Dezember 2011

Künftig sollen Verbraucher schneller und leichter an Informationen über Produkte und Waren kommen, das hat der Bundestag nun beschlossen und in der Reformation des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) festgelegt. Das VIG garantiert, dass sich der Verbraucher über den Inhalt, die Herstellung sowie die möglichen Gesundheitsrisiken von Produkten bei zuständigen Behörden und Ämtern informieren kann. Bisher dauerte die Bearbeitung solcher Anträge über Futter-, Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände allerdings sehr lange und bedurfte lästiger Formalitäten.

Daher soll ab sofort ein Anruf oder eine Anfrage per E-Mail ausreichen um an die gewünschten Informationen zu gelangen. Zudem dürfen Verbraucher sich künftig auch über Heimwerkerprodukte, Möbel oder Haushaltsgeräte informieren. Werden Grenzwerte überschritten oder gegen Vorschriften verstoßen, müssen die Behörden dies ab sofort eigenständig veröffentlichen. Verbraucher dürfen durch die Reformation des VIG nun auch dann Kontrollergebnisse fordern, wenn die Grenzwerte nicht überschritten wurden. Solche Verbraucherauskünfte werden in Zukunft bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro von den Behörden übernommen und auch für Auskünfte über Rechtsverstöße bis 1000 Euro müssen die Verbraucher nun nichts mehr zahlen.

Erst, wenn die Bearbeitung des Anliegens mehr kostet, muss der Verbraucher die Kosten selbst tragen. Zunächst bekommt er dann einen Kostenvorschlag von den Behörden unterbreitet.