Chaos trotz Absage des Fluglotsenstreiks - Das sollten Reisende beachten

Auch bei abgesagten Fluglotsenstreiks kann es zu Flugausfällen kommen - Regelung für Flugreisende

Von Laura Busch
10. August 2011

Der Streik der Fluglotsen ist abgesagt, doch Verzögerungen im Betrieb können durchaus noch auftreten. Pauschalreisende sollten sich vorsichtshalber mit ihren Veranstaltern kurzschließen. Diese können am besten Auskunft geben. Drucken sie Angaben von Internetseiten oder aus Mails immer aus, und nehmen sie sie mit zum Flughafen. Wer eine Flugreise gebucht hat, und keine gegenteilige Anweisung bekommen hat, soll pünktlich zur Abflugzeit am Flughafen sein, sonst können Ansprüche auf Ausweichflüge verfallen.

Flugreisende haben bei Flugzeugausfall oder verspäteten Flügen diverse Ansprüche

Wenn sie festsitzen, haben sie Anspruch auf Getränke und Essen sowie freie Telefonate. Müssen sie über Nacht bleiben, fordern sie ihr Recht auf ein Hotelzimmer ein. Mindestens zwei Übernachtungen stehen ihnen zu. Und buchen sie alternative Anreisen wie mit dem Zug oder dem Taxi nie auf eigene Faust, sondern am Check-In. Anspruch auf Schadenersatz können Betroffene sich indes abschminken. Ein Fluglotsenstreik gilt als höhere Gewalt.

Die Lufthansa prüft derzeit Schadensersatzforderungen. Jetzt hilft nur Geduld und Verständnis. Helfen sie Mitreisenden, die ratlos wirken und haben sie Verständnis für das Flughafenpersonal - das tut in der Regel alles, was in seiner Macht steht.

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