Finanzieller Ausgleich für Flugverspätung

Von Karin Sebelin
19. September 2011

Wenn ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat, dann haben Reisende fast immer einen Anspruch auf einen Ausgleich in finanzieller Art. Dies war jetzt von der Verbraucherzentrale in Bayern zu hören. Dabei zähle nicht die Ausrede eines technischen Defektes durch die Fluggesellschaft.

Hierzu verwies die Verbraucherzentrale auf ein Urteil, das das Amtsgericht Erding dieses Jahr im April ausgesprochen hatte (Aktenzeichen: 3 C 1009/10/26.4.2011). In diesem Urteil wurde einem Passagier eine Entschädigung in finanzieller Hinsicht zugesprochen, weil sein Flug große Verspätung hatte. Man begründete das Urteil mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2009. Hierin sei klargestellt gewesen, dass Flugreisende von verspäteten Flügen mit denen gleichzustellen seien, deren Flüge annulliert worden wären, wenn der Zeitverlust mindestens drei Stunden betrüge.