Chronisch Kranke - Nahrungsmittelergänzung steuerlich nicht absetzbar

Von Andreas Krämer
9. September 2011

Nach einer Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts können Nahrungsergänzungsmittel steuerlich nicht abgesetzt werden. Die Richter haben sie als Diätverpflegung eingestuft. Geklagt hatte eine an Multiple Sklerose erkrankte Frau, deren Nahrungsaufnahmefähigkeit eine Einschränkung aufwies. Die wichtigen Vitalstoffe konnte Sie daher nicht im erforderlichen Umfang aufnehmen und entschied sich deshalb zur Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln. Der Mangelzustand für den sich die Krankheit verantwortlich zeichnet sollte damit behoben werden.

Eine Bescheinigung für die Notwendigkeit der ergänzenden Nahrungsaufnahme lag durch einen Arzt vor. Das Finanzgericht sah dies jedoch trotz der medizinischen Begründung für die Nahrungsergänzungsmittel anders. Die Ausgaben seien dadurch nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar. Diese Regelung gilt den Richtern zufolge ebenfalls, wenn die Behandlung mit Medikamenten durch eine Diät ersetzt würde. Ebenso wenn die Diät basierend auf einer ärztlichen Verordnung kurz nach der Therapie umgesetzt werden sollte wodurch es Medikamentencharakter hätte.