Das Führungszeugnis - was steht drin, und wann verjähren alte Delikte?

Im Führungszeugnis sind alle Strafen vermerkt, die gegen eine Person in den letzten Jahren verhängt wurden

Von Dörte Rösler
2. Juni 2015

Ob neuer Job oder behördliche Genehmigung - wer ein Führungszeugnis vorlegen soll, reagiert oft verunsichert. Wo muss ich das Dokument bestellen, und was steht eigentlich drin? Wir erklären, welche Delikte im Führungszeugnis aufgeführt werden und wann die Einträge verjähren.

Wie beschaffe ich das Führungszeugnis?

Früher bekam man das Führungszeugnis ausschließlich bei der Polizei. Heute geht man einfach zum Meldeamt oder bestellt online über die Webseite des Bundesamtes für Justiz. Die Kosten: 13 Euro. Wenn die Urkunde nach zwei bis drei Wochen fertig ist, kommt sie direkt per Post ins Haus.

Was steht drin?

Was im Führungszeugnis steht, hängt von den Einträgen im Bundeszentralregister ab. Dort vermerken die Justizbehörden alle Strafen, die gegen eine Person in den letzten Jahren verhängt wurden. Es gilt also: Ohne gerichtliche Verurteilung kein Eintrag.

Eine Abmahnung wegen Filesharing taucht dort nicht auf. Wer einen Strafbefehl wegen Schwarzfahrens bekommen hat, wird dagegen im Bundeszentralregister eingetragen, ebenso wie Betäubungsmitteldelikte.

Allerdings: Nicht jede Eintragung im Zentralregister führt auch zu einem Vermerk im Führungszeugnis. In der Urkunde werden Verurteilungen erst ab einer bestimmten Grenze aufgelistet - entweder wenn sich kleinere Verfehlungen summieren oder wenn es sich um eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten handelt.

Bei Jugendlichen gelten zudem Sonderregeln. Um ihnen die Zukunft nicht zu verbauen, werden erst Jugendstrafen ab zwei Jahren berücksichtigt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt waren. Um dieses Strafmaß zu erreichen, muss man schon eine wirklich kriminelle Vergangenheit haben.

Wann verjähren die Einträge?

Selbst verurteilte Straftäter haben Chancen auf ein sauberes Führungszeugnis. Sie müssen nur lange genug warten. Außer einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe werden alle verhängten Strafen nach einer bestimmten Frist gelöscht.

Kleinere Delikte verjähren nach drei Jahren. Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr und Verurteilungen wegen Sexualdelikten werden erst nach zehn Jahren getilgt.

Die Löschung betrifft allerdings nur das Führungszeugnis. Im Zentralregister bleiben die Einträge bestehen - zwischen fünf und 15 Jahre lang. Bestimmte Sexualdelikte bleiben 20 Jahre vermerkt.

Wer kann das Bundeszentralregister einsehen?

Das Zentralregister ist eine bundesweite Kartei der Sünden. Damit Vermieter oder Arbeitgeber nicht heimlich die Daten abrufen können, hat der Staat den Zugriff reglementiert. Wer Auskunft über seine Einträge haben möchte, kann dies beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Anders als beim Führungszeugnis kommen die Informationen aber nicht per Post - man kann sie nur persönlich im Gericht einsehen. Kopieren oder Handyfotos sind verboten. Auch Behörden bekommen nur Zugriff auf die Daten, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.